Bekanntmachung gemäß §139 BörseG
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VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe gibt ein Rückkaufangebot für EUR 500.000.000 5,5% 2043 non-call 2023 Schuldverschreibungen (ISIN: AT0000A12GN0) und die beabsichtigte Emission nachrangiger Schuldverschreibungen im Rahmen ihres Tier 2 Emissionsprogramms bekannt.
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (die "Gesellschaft") kündigt ein Angebot an berechtigte Inhaber (die "Anleihegläubiger") für die ausständigen EUR 500.000.000 5,5% 2043 non-call 2023 Schuldverschreibungen (ISIN: AT0000A12GN0) (die "Schuldverschreibungen") an, alle diese Schuldverschreibungen zum Kauf durch die Gesellschaft gegen Barzahlung anzubieten (das "Angebot" oder der "Rückkauf").
Das Angebot erfolgt zu den Bedingungen, die in einem von der Gesellschaft erstellten Tender Offer Memorandum vom 6. Juni 2022 (das "Tender Offer Memorandum") enthalten sind, und unterliegt den im Folgenden dargelegten und im Tender Offer Memorandum näher beschriebenen Angebotsbeschränkungen. Das Angebot wird ausschließlich auf der Grundlage und zu den Bedingungen des Tender Offer Memorandum erfolgen, das ab heute auf Anfrage bei Kroll Issuer Services Limited (+44 (0)20 7704 0880 / vig@is.kroll.com) in ihrer Funktion als Global Tender Agent und Erste Group Bank AG (+43 (0) 5 0100 – 84053 / FISyndicate0604@erstegroup.com) in ihrer Funktion als Austrian Tender Agent (zusammen die "Tender Agents") erhältlich ist. Den Anleihegläubigern wird empfohlen, das Tender Offer Memorandum sorgfältig zu lesen, um alle Einzelheiten und Informationen über die Modalitäten der Teilnahme an dem Angebot zu erfahren.
Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, Schuldverschreibungen, die im Rahmen des Angebots angeboten werden, zum Kauf anzunehmen. Die Annahme der im Rahmen des Angebots angebotenen Schuldverschreibungen durch die Gesellschaft liegt im alleinigen Ermessen der Gesellschaft und die Angebote können von der Gesellschaft aus beliebigen Gründen abgelehnt werden.
Die Gesellschaft wird für Schuldverschreibungen, die sie gemäß dem Angebot zum Kauf annimmt (und vorbehaltlich der Erfüllung oder des Verzichts auf die Neue Finanzierungsbedingung), einen Preis zahlen, der in der im Tender Offer Memorandum beschriebenen Weise bestimmt wird. Die Gesellschaft wird auch eine Zahlung für aufgelaufene Zinsen für die im Rahmen des Angebots zum Kauf angenommenen Schuldverschreibungen leisten.
Die Gesellschaft gibt zudem ihre Absicht bekannt, nachrangige Schuldverschreibungen im Rahmen ihres Tier 2 Emissionsprogramms vom 20. Mai 2022 (die "Neuen Schuldverschreibungen") zu begeben. Der Kauf der Schuldverschreibungen durch die Gesellschaft im Rahmen des Angebots unterliegt ohne Einschränkung dem erfolgreichen Abschluss (nach alleinigem Ermessen der Gesellschaft) des Angebots der Neuen Schuldverschreibungen (die "Neue Finanzierungsbedingung").
Um an dem Angebot teilzunehmen und zum Erhalt des Kaufpreises und der aufgelaufenen Zinsen gemäß dem Angebot berechtigt zu sein, müssen die Anleihegläubiger ihre Schuldverschreibungen gültig zum Kauf anbieten, indem sie eine gültige Anweisung zur Angebotsabgabe einreichen oder in ihrem Namen einreichen lassen, die bis spätestens 17:00 Uhr (MESZ) am 14. Juni 2022 bei den Tender Agents eingeht, sofern sie nicht, wie im Tender Offer Memorandum vorgesehen, verlängert, wiedereröffnet, geändert, verkürzt und/oder beendet wird. Die Anweisungen müssen für einen Mindestnennbetrag der Schuldverschreibungen von mindestens 100.000 EUR eingereicht werden, was der Stückelung der Schuldverschreibungen entspricht.
Investoren der Schuldverschreibungen können eine vorrangige Zuteilung im Rahmen des Angebots der Neuen Schuldverschreibungen erhalten (vorbehaltlich der Bedingungen des Tender Offer Memorandum).
Jede Anlageentscheidung zum Kauf von Neuen Schuldverschreibungen sollte ausschließlich auf der Grundlage der im Basisprospekt vom 20. Mai 2022 enthaltenen Informationen (der "Prospekt") und den Endgültigen Konditionen, die im Zusammenhang mit der Emission der Neuen Schuldverschreibungen und ihrer Zulassung zur Notierung an der Wiener Börse und zum Handel im geregelten Markt (die "Endgültigen Konditionen") erstellt wurden, getroffen werden, und es darf kein Vertrauen in andere als die im Prospekt und den Endgültigen Konditionen enthaltenen Zusicherungen gesetzt werden.
Diese Bekanntmachung und das Tender Offer Memorandum stellen keine Aufforderung zur Teilnahme an dem Angebot in irgendeiner Jurisdiktion oder gegenüber irgendeiner Person dar, für die eine solche Aufforderung oder eine solche Teilnahme nach den geltenden Wertpapiergesetzen rechtswidrig ist.
Die Verteilung dieser Bekanntmachung und des Tender Offer Memorandum kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung und des Tender Offer Memorandum gelangen, werden von der Gesellschaft und den Tender Agents aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Siehe "Angebots- und Vertriebsbeschränkungen" (Offer and Distribution Restrictions) im Tender Offer Memorandum.
Das Angebot, in Verbindung mit einer Emission von Neuen Schuldverschreibungen, wird im Rahmen des aktiven Managements der Kapitalbasis der Gesellschaft unterbreitet. Der Rückkauf wird den Investoren der bestehenden Schuldverschreibungen Liquidität verschaffen und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit geben, Mittel in die geplanten neuen Schuldverschreibungen der Gesellschaft umzuschichten.
Rechtlicher Hinweis/Haftungsausschluss:
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar, noch ist sie eine Finanzanalyse oder Beratung oder eine Empfehlung in Bezug auf Finanzinstrumente.
Das Angebot und die Neuen Schuldverschreibungen werden nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft. Diese Bekanntmachung und das Tender Offer Memorandum stellen kein Verkaufsangebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots für die Neuen Schuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung dar. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten, verkauft oder geliefert werden, es sei denn, sie sind gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (dem "Securities Act") registriert oder von der Registrierungspflicht befreit. Die Neuen Schuldverschreibungen wurden und werden nicht, gemäß dem Securities Act oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten, registriert und dürfen weder direkt noch indirekt innerhalb der Vereinigten Staaten oder an oder für Rechnung oder zugunsten von U.S.-Personen (wie in Regulation S des Securities Act definiert) angeboten, verkauft oder geliefert werden.
Diese Mitteilung und die darin genannten Unterlagen dürfen weder direkt noch indirekt in den bzw. in die Vereinigten Staaten von Amerika verbreitet werden. Das Angebot, auf das sich diese Unterlagen beziehen, wird weder direkt noch indirekt in den bzw. in die USA unter Verwendung der US-amerikanischen Post oder eines Mittels des zwischenbundestaatlichen oder fremden Handels (einschliesslich E-Mail, Telefax, Telefon und des Internet) bzw. einer Einrichtung einer US-amerikanischen nationalen Wertpapierbörse unterbreitet. Das Angebot darf nicht über ein solches Mittel, eine solche Einrichtung oder von innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika angenommen werden.
Diese Mitteilung und das Tender Offer Memorandum stellen weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren in Italien (mit Ausnahme der Angaben im Tender Offer Memorandum), Belgien (mit Ausnahme der Angaben im Tender Offer Memorandum), der Republik Frankreich (mit Ausnahme der Angaben im Tender Offer Memorandum) oder einer anderen Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre. Das Tender Offer Memorandum und das Angebot dürfen an Personen im Vereinigten Königreich nur dann übermittelt werden, wenn Section 21 Abs 1 des Financial Services and Markets Act 2000 nicht anwendbar ist. Diese Mitteilung stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung an die Öffentlichkeit im Zusammenhang mit einem Angebot im Sinne der Europäischen Prospektverordnung (EU) 2017/1129 (die "Prospektverordnung") dar und wird dies unter keinen Umständen tun.
Ein Börsenzulassungsprospekt wurde ausschließlich zum Zweck der Zulassung der Neuen Schuldverschreibungen zum amtlichen Handel an der Wiener Börse erstellt. Der Börsenzulassungsprospekt steht in elektronischer Form auf der Website der Gesellschaft unter www.vig.com/de/investor-relations/anleihen/anleiheprogramme.html zum kostenlosen Download zur Verfügung.