Vienna Insurance Group ist Vorreiter bei sozial nachhaltigen Investitionen

IR
26.07.2018
Sonstige

Stärkere Integration des Faktors Soziales in die EU-Nachhaltigkeitsagenda notwendig

Um die Klima- und Energieziele bis 2030 zu erreichen, werden laut EU-Kommission pro Jahr 180 Milliarden Euro an nachhaltigen Investitionen benötigt. Ein wesentlicher Teil soll von privaten, institutionellen Investoren wie Versicherungsunternehmen kommen. Nach dem EU-Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ folgen nun schrittweise die gesetzlichen Grundlagen dafür.

Die Vienna Insurance Group (VIG) war als einziges Versicherungsunternehmen eingeladen, ihre nachhaltigen Investitionen als Case Study bei der Europäischen Versicherungsaufsichtsbehörde (EIOPA) in Frankfurt zu präsentieren. „Was auf EU-Ebene geplant wird, leben wir in der VIG seit Jahrzehnten“, erklärt Prof. Elisabeth Stadler, Generaldirektorin der VIG. Seit über 30 Jahren investiert die VIG-Gruppe in den gemeinnützigen Wohnbau und unterstützt dadurch leistbares Wohnen mit über 100.000 Wohnungen. Mit Investitionen in diesem Bereich leistet die VIG einen wichtigen Beitrag zur Stabilität des Wohnungsmarktes und gleichzeitig auch zum sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft.

Vereinfacht werden Investitionen allgemein dann als „nachhaltig“ betrachtet, wenn sie die drei Faktoren Umwelt, Soziales und Unternehmensführung erfüllen - im Englischen „Environment Social Governance“, weshalb auch von „ESG-Kriterien“ gesprochen wird. Der Faktor Soziales steht zwar auf der EU-Agenda, wird derzeit aber nachrangig behandelt. Daher der Appell, den Faktor Soziales stärker zu integrieren. „Jeder zehnte EU-Bürger lebt lt. Eurostat in leistbarem Wohnraum und der Bedarf steigt weiter. Leistbares Wohnen ist in vielen Mitgliedsstaaten ein dringliches Thema. Daher sollte der Faktor Soziales besser heute als morgen in der EU-Nachhaltigkeitsagenda vorangetrieben werden“, betont Prof. Stadler.

Im Herbst startet der europäische Gesetzgebungsprozess zum Thema nachhaltige Investitionen. In einem ersten Schritt wird ein einheitliches Bewertungssystem („Taxonomie“) beschlossen, damit Investoren Klarheit darüber bekommen, was als „nachhaltig“ angesehen werden kann. Der europäische Gesetzgeber hat dabei die Chance, dem Faktor Soziales mehr Bedeutung zu geben. In weiterer Folge soll nach Ansicht der EU-Kommission Nachhaltigkeit auch in die Aufsichtsvorschriften von Versicherungen Eingang finden.

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