Bekanntmachung gemäß §139 BörseG - Ergebnisse des Rückkaufs
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VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe kauft 2015 ausgegebene nachrangige Anleihe (ISIN: AT0000A1D5E1) im Gesamtnennbetrag von EUR 185.587.000,00 Mio. zurück
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (VIG) (die "Gesellschaft") gibt heute die Ergebnisse des Angebots an die berechtigten Inhaber der ausständigen EUR 400.000.000 3,75% 2046 non-call 2026 nachrangigen Schuldverschreibungen (ISIN: AT0000A1D5E1) (die "Schuldverschreibungen"), alle diese Schuldverschreibungen zum Kauf durch die Gesellschaft gegen Barzahlung veröffentlicht am 13. April 2023 anzubieten (das "Angebot" oder der "Rückkauf"), bekannt.
Die Ergebnisse des Rückkaufs stellen sich wie folgt dar:
- Gesamtnennbetrag der gültig angebotenen Schuldverschreibungen: EUR 185.587.000,00
- Gesamtnennbetrag der zum Kauf angenommenen Schuldverschreibungen: EUR 185.587.000,00
- Kaufpreis von 97,069%; zuzüglich aufgelaufener Zinsen von 0,553%
- 2026 Interpolated Mid-Swap Rate von 3,441%
- Purchase Yield von 4,871%
- Gesamtnennbetrag, der nach Durchführung des Angebots aussteht: EUR 214.413.000,00
- Voraussichtlicher Termin der Abwicklung (Settlement Date): 25. April 2023
Rechtlicher Hinweis/Haftungsausschluss:
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und sollte in Verbindung mit dem Tender Offer Memorandum der Gesellschaft vom 13. April 2023 (das "Tender Offer Memorandum") gelesen werden. Dieses stellte weder ein Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar, noch ist sie eine Finanzanalyse oder Beratung oder eine Empfehlung in Bezug auf Finanzinstrumente.
Das Angebot ist abgeschlossen.
Diese Mitteilung und die darin genannten Unterlagen dürfen weder direkt noch indirekt in den bzw. in die Vereinigten Staaten von Amerika verbreitet werden. Das Angebot, auf das sich diese Unterlagen beziehen, wird weder direkt noch indirekt in den bzw. in die USA unter Verwendung der US-amerikanischen Post oder eines Mittels des zwischenbundestaatlichen oder fremden Handels (einschließlich E-Mail, Telefax, Telefon und des Internet) bzw. einer Einrichtung einer US-amerikanischen nationalen Wertpapierbörse unterbreitet. Das Angebot durfte nicht über ein solches Mittel, eine solche Einrichtung oder von innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika angenommen werden.
Diese Mitteilung und das Tender Offer Memorandum stellen weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren in Italien (mit Ausnahme der Angaben im Tender Offer Memorandum), Belgien (mit Ausnahme der Angaben im Tender Offer Memorandum), der Republik Frankreich (mit Ausnahme der Angaben im Tender Offer Memorandum) oder einer anderen Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre. Das Tender Offer Memorandum und das Angebot durfte an Personen im Vereinigten Königreich nur dann übermittelt werden, wenn Section 21 Abs. 1 des Financial Services and Markets Act 2000 nicht anwendbar war.