VIG stellt auf Grund gesetzlicher Änderungen von Vollkonsolidierung der gemeinnützigen Gesellschaften auf Equity-Methode um
- Management bestätigt Ziele für 2019
- Nettoergebniserwartung und Dividendenpolitik unverändert
Seit September 2016 wurden die mehrheitlich im Eigentum der VIG stehenden gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften im Zuge der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Die zwischenzeitlich geänderte Rechtslage, insbesondere die Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG-Novelle 2019, BGBl I 85/2019), führte zu weiteren sehr deutlichen Einschränkungen der Eigentümer- und Kontrollrechte. Daher hat der Vorstand in seiner Sitzung vom 18. November 2019 entschieden, dass nicht länger von einer Beherrschung der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften der VIG im Sinne von IFRS auszugehen ist. Folglich werden die gemeinnützigen Gesellschaften der VIG mit Stichtag 31.07.2019 endkonsolidiert und deren bilanzielle Behandlung auf die Equity-Methode gemäß IAS 28 umgestellt. Die nicht den Anteilseignern der VIG zurechenbaren Gewinnanteile der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften sind somit mit Wirkung ab 1. August 2019 nicht mehr im Finanzergebnis und damit auch nicht im Ergebnis vor Steuern enthalten.
Das bedeutet, dass die Immobilien der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften (rd. EUR 3,8 Mrd.), damit verbundene Finanzierungsverbindlichkeiten (rd. EUR 2,7 Mrd.) sowie der im Eigenkapital angeführte Sonderposten „Nicht beherrschende Anteile aus Gemeinnützigen Gesellschaften“ (rd. EUR 1,2 Mrd.) in der Konzernbilanz nicht mehr ausgewiesen werden. Diese Änderungen werden in der Ergebnisveröffentlichung zum 1.-3. Quartal 2019 bereits berücksichtigt.
Unverändert von der Umstellung der Konsolidierung bleiben das Konzernergebnis nach Steuern und nicht beherrschenden Anteilen sowie das Ergebnis je Aktie.
Die VIG erwartet für 2019 unverändert einen Gewinn vor Steuern in der Bandbreite von EUR 500 – 520 Mio. inklusive des Ergebnisbeitrags der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften bis zur Endkonsolidierung mit Wirkung 1. August 2019. Ein darüber hinausgehender, angepasster Ausblick wird im Rahmen des Planungsprozesses und auf Basis der positiven Konzernentwicklung erstellt.
Die Dividendenpolitik der VIG wird sich weiterhin am Ergebnis nach Steuern und nicht beherrschenden Anteilen orientieren und sieht unverändert eine Ausschüttungsquote von 30% bis 50% vor.