Seit Inkrafttreten der EU-Marktmissbrauchsverordnung am 3. Juli 2016 haben Personen, die in der VIG Holding Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen Transaktionen mit Finanzinstrumenten der VIG Holding, so genannte Directors' Dealings, der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) und der VIG Holding zu melden, sofern diese die relevante Meldeschwelle pro Kalenderjahr erreichen.

Die jährliche Meldeschwelle betrug bis 3. Dezember 2024 EUR 5.000,- und wurde durch den EU Listing Act mit Wirkung ab 4. Dezember 2024 auf EUR 20.000,- angehoben.

Die VIG Holding hat binnen zwei Geschäftstagen nach Erhalt einer Meldung eine unionsweite Veröffentlichung der Directors' Dealings-Meldung zu veranlassen.

Details zu Directors' Dealings im laufenden und vergangenen Geschäftsjahr werden an dieser Stelle veröffentlicht. Zusätzlich sind alle Meldungen ab 2016 über die OAM Issuer Info der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) abrufbar.

Ältere Meldungen können auf der Website der FMA abgefragt werden.

Directors' Dealings-Meldungen