Beschwerde der VIG gegen ungarisches Veto zu Aegon-Akquisition vom Hauptstädtischen Gerichtshof Budapest abgewiesen
VIG weiter in konstruktivem Dialog mit dem ungarischen Finanzministerium
Die Vienna Insurance Group (VIG) wurde am 20. September 2021 informiert, dass die gemeinsam mit Aegon eingebrachte Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung des ungarischen Ministeriums für Innere Angelegenheiten zur Genehmigung ihres Antrags auf Erwerb des Aegon-Geschäfts in Ungarn durch den Hauptstädtischen Gerichtshof in Budapest abgewiesen wurde.
Am 6. April 2021 hat die Vienna Insurance Group (VIG) den Bescheid erhalten, in dem das ungarische Innenministerium den geplanten Erwerb der Aegon-Gesellschaften in Ungarn durch ein ausländisches Unternehmen untersagt. Gegen diesen Bescheid hat die VIG gemeinsam mit Aegon das erste mögliche Rechtsmittel ergriffen und am 5. Mai 2021 beim Hauptstädtischen Gerichtshof in Budapest eine Beschwerde eingereicht.
„Wir bedauern diese vorläufige Entscheidung, werden aber dagegen innerhalb der nächsten 30 Tage ein weiteres Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof Ungarns einbringen. Unabhängig davon sind wir weiterhin in konstruktiven Gesprächen mit dem Finanzministerium, um die Möglichkeiten für einen positiven Abschluss der Akquisition abzuklären“, kommentiert Generaldirektorin Elisabeth Stadler.