Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe startet Kraftloserklärungsverfahren ihrer effektiven Aktien
Die Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe hat heute in Umsetzung der zwingenden Bestimmungen des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2011 das Kraftloserklärungsverfahren ihrer in Papierurkunden verbrieften Aktien eingeleitet. Das Handelsgericht Wien hat diesem Verfahren mit Beschluss vom 16. August 2012 die Genehmigung erteilt.
Die derzeit noch in Umlauf befindlichen effektiven Aktienurkunden und Zwischenscheine müssen von ihren Inhabern bis zum 14. Dezember 2012 bei einer Bank zum Umtausch in depotverwahrte Inhaberaktien eingereicht werden (das betrifft auch in Streifbanddepots verwahrte Aktien). Einreichstelle ist die Erste Group Bank AG, Wien. Aktienurkunden, die bis zum Ende der Frist nicht zum Umtausch eingereicht werden, werden für kraftlos erklärt werden. Die Wahrnehmung der Rechte aus den Aktien wird Aktionären danach nur noch möglich sein, wenn sie ihre Aktien in depotverwahrte Aktien umgetauscht haben.
Aktionäre, deren Aktienurkunden nach Ablauf der Frist kraftlos erklärt wurden, können die kraftlos erklärten Urkunden auch danach auf unbestimmte Zeit bei der Erste Group Bank AG einreichen und erhalten im Gegenzug depotverwahrte Inhaberaktien.