Die VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (im Folgenden „VIG“) ist bestrebt, ihre digitalen Angebote im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 („European Accessibility Act“) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website group.vig einschließlich ihrer deutsch- und englischsprachigen Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Das BaFG verweist in § 5 auf harmonisierte Normen. Für digitale Angebote ist dies der Europäische Standard EN 301 549, der in Abschnitt 9 auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in den Konformitätsstufen A und AA verweist.
Die Website group.vig ist wegen der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen weitgehend mit der Konformitätsstufe AA (Doppel A) der WCAG 2.2 beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 vereinbar.
WACA-Zertifizierung
Die Barrierefreiheit von group.vig wurde von der unabhängigen Zertifizierungsstelle WACA (Web Accessibility Certificate Austria) geprüft. Am 18. Mai 2026 wurde der Website das WACA-Zertifikat in der Stufe Bronze verliehen.
Die Zertifizierungsstelle hält in ihrem Bericht fest, dass die geprüften Seiten des Testsamples grundsätzlich gut barrierefrei umgesetzt sind, die meisten Erfolgskriterien der WCAG 2.2 auf Stufe AA erfüllen und nur minimale Abweichungen von der WCAG bestehen. Da die Grundfunktionalitäten für alle Benutzerinnen und Benutzer uneingeschränkt zugänglich sind, konnte das Zertifikat vergeben werden.
Den vollständigen Prüfbericht finden Sie unter: WACA-Zertifikatsbericht für VIG Group
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei. Die Auflistung beruht auf den Feststellungen des WACA-Audits.
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen
Seitenrahmen (Header, Menü, Footer, Cookiebanner)
- Für Copyright-Angaben wird teilweise das title-Attribut verwendet, das von assistierenden Technologien nicht zuverlässig ausgegeben wird (WCAG 1.1.1 – Nicht-Text-Inhalt).
- Im Cookiebanner kann der Bereich „Datenschutzeinstellungen“ nach dem Zurücknavigieren und erneuten Öffnen nicht mehr per Tastatur bedient werden (WCAG 2.1.1 – Tastatur, WCAG 2.1.2 – Keine Tastaturfalle).
- Im Cookiebanner wird das Attribut aria-describedby nicht korrekt verwendet (WCAG 4.1.2 – Name, Rolle, Wert).
Der Cookiebanner ist ein Drittanbieter-Tool. Die vom Betreiber beeinflussbaren Elemente wurden angepasst; die verbleibenden Punkte wurden an den Drittanbieter zur Korrektur weitergeleitet. Die Umsetzung ist im Laufen.
Blog-, Presse- und Mediathek-Seiten
- In der mobilen Ansicht stehen die Teilen-Links visuell direkt nach dem Header, im Quellcode jedoch an späterer Stelle. Ebenso weicht die Reihenfolge der Toolbar-Elemente in der Lightbox von der Code-Reihenfolge ab (WCAG 1.3.2 – Bedeutungstragende Reihenfolge, WCAG 2.4.3 – Fokus-Reihenfolge).
- Auf der Presse-Übersicht kommt es zu abgeschnittenen Wörtern und horizontalem Scrollen; auf Presse-Detailseiten ist horizontales Scrollen möglich (WCAG 1.4.10 – Umbruch).
- Ein Alternativtext beschreibt den Bildinhalt nicht ausreichend (WCAG 1.1.1 – Nicht-Text-Inhalt).
- Auf der Seite „Presse-Kontakt“ sind die Kontakte in mehrere Listen zu je drei Elementen aufgeteilt statt in eine durchgehende Liste (WCAG 1.3.1 – Info und Beziehungen).
Karriere-Seiten (Job-Detail)
- Der aktive Schritt der Fortschrittsanzeige weist auch im Kontrastmodus einen zu geringen Kontrast auf (WCAG 1.4.3 – Kontrast Minimum).
- Im Seitentitel fehlt der allgemeine Teil „– Vienna Insurance Group“ (WCAG 2.4.2 – Seite mit Titel versehen).
- Englischsprachige Jobtitel sind nicht mit der Sprachauszeichnung lang="en" versehen (WCAG 3.1.2 – Sprache von Teilen).
- Die Navigation „Zurück zu den offenen Stellen“ ist an ungewohnter Position platziert, ein Breadcrumb fehlt (WCAG 3.2.3 – Konsistente Navigation).
Weitere Abweichungen
- Position, Bezeichnung und Funktion der Filter im Bereich Nachhaltigkeit unterscheiden sich von jenen in der Blog-Übersicht (WCAG 3.2.4 – Konsistente Erkennung).
Wir arbeiten laufend an der Behebung der genannten Punkte.
Unverhältnismäßige Belastung
Eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des § 18 BaFG wird derzeit nicht geltend gemacht.
Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
Nicht in den Anwendungsbereich des BaFG beziehungsweise nicht in den Prüfumfang des Audits fallen insbesondere:
- PDF- und EPUB-Dokumente. Ein Teil der auf group.vig veröffentlichten PDF-Dokumente – insbesondere ältere Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte sowie Präsentationen – ist nicht barrierefrei aufbereitet. Für neue Dokumente bemühen wir uns um eine WCAG- und PDF/UA-konforme Aufbereitung.
- Live übertragene zeitbasierte Medien.
- Aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, sowie Inhalte, die nach diesem Datum weder überarbeitet noch aktualisiert werden (Archivinhalte).
- Inhalte, die nur einer geschlossenen Personengruppe zur Verfügung stehen (Extranets und Intranets).
Inhalte Dritter, die von der VIG weder finanziert noch entwickelt wurden und nicht ihrer Kontrolle unterliegen, sind vom Anwendungsbereich ausgenommen. Dies betrifft insbesondere:
- der Cookiebanner
- eingebundene Social-Media-Kanäle
- eingebundene, interaktive Charts
- das eingebettete Aktienkurs-Tool, in dem ein leerer Link enthalten ist
Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen keine Aussage getroffen werden. Wo Drittanbieter-Inhalte für Benutzerinnen und Benutzer wesentliche Informationen bereitstellen, stellen wir eine barrierefreie Alternative zur Verfügung.
Auf Seiten mit Formularen wird Google reCAPTCHA V3 eingesetzt.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde erstmalig am 24.07.2026 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen erfolgte durch eine externe Prüfung der Zertifizierungsstelle WACA (Web Accessibility Certificate Austria) nach WCAG 2.2 im Konformitätslevel AA. Das Zertifikat in der Stufe Bronze wurde am 18. Mai 2026 vergeben.
Geprüft wurde ein repräsentatives Testsample von 25 Seiten. Dieses umfasste den Rahmen der Website (Header, Menü, Footer, Cookiebanner), die deutsche und englische Startseite, die Suchergebnisseite sowie Seiten aus den Bereichen Investor Relations, VIG Inside, Karriere und Nachhaltigkeit, darunter Übersichts- und Detailseiten, Formulare, die Mediathek und zwei Zufallssamples.
Einzelne Seiteninhalte werden von der Online-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 13.08.2026 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert und ausgebaut. Bedienbarkeit und Zugänglichkeit sind uns dabei ein besonderes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website hindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen –, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Wir prüfen Ihre Anfrage und kontaktieren Sie ehestmöglich.
Bitte senden Sie Mitteilungen und Anregungen über das Kontaktformular und geben Sie im Feld Unternehmen die Bezeichnung „Meldung einer Barriere auf group.vig“ an. Beschreiben Sie das Problem und geben Sie bitte die URL der betroffenen Seite oder des Dokuments an.
Kontakt
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Schottenring 30, 1010 Wien, Österreich
Communication, internal Cooperation & Collaboration | CO³
E-Mail: marketing@vig.com
Durchsetzungsverfahren
Sofern Sie auf Ihre Mitteilung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Zuständig ist gemäß § 21 BaFG das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice).
Sozialministeriumservice – Landesstelle Oberösterreich
E-Mail: bafg@sozialministeriumservice.gv.at
Weitere Informationen zur Marktüberwachung digitale Barrierefreiheit
Die Marktüberwachungsbehörde prüft, ob die gemeldeten Umstände einen Verstoß gegen die Anforderungen des BaFG darstellen, und kann erforderliche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit anordnen.
Zusatzinformationen
Wir orientieren uns bei der Gestaltung unserer digitalen Angebote an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte WCAG 2.2 in den Stufen A und AA. Barrierefreiheit ist bei der VIG fester Bestandteil des Anforderungskatalogs für neue digitale Projekte und Relaunches. Eine Überprüfung nach allen A- und AA-Kriterien ist laufend vorgesehen.