Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung vom 20. Mai 2022

II
22.06.2022 14:23
Sonstige

Die Hauptversammlung vom 20. Mai 2022 wurde zum Schutz der Teilnehmer:innen gesetzeskonform als virtuelle Hauptversammlung abgehalten. Die Staller Investments GmbH brachte eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage zu sämtlichen Beschlüssen der Hauptversammlung mit der Begründung ein, dass diese als Präsenz-Hauptversammlung einberufen und abgehalten hätte werden müssen. Die VIG erachtet die Klage als unbegründet.

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