Nachfolgend werden Beteiligungsmeldungen veröffentlicht. Zusätzlich sind Beteiligungsmeldungen auch über die OAM Issuer Info der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) abrufbar.
Die OeKB fungiert gemäß § 123 Abs 5 BörseG 2018 als amtlich bestelltes System für die zentrale Speicherung vorgeschriebener Informationen, die der Emittent, dessen Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, nach der TransparenzRL 2004/109/EG zu veröffentlichen hat. Emittenten übermitteln zudem die vorgeschriebenen Informationen nach BörseG, Verordnung (EU) 2017/1129, den Informationen nach Art 17 und 19 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art 2 und 6 der Verordnung (EU) 2016/1052.