Übergangsplan für den Klimaschutz

Dokumente zum Download

 

Die VIG hat im Berichtsjahr 2024 ihren ersten Übergangsplan für den Klimaschutz veröffentlicht. Dieser Plan basiert inhaltlich auf dem VIG-Nachhaltigkeitsprogramm und beschreibt den Weg zur Erreichung der Emissionsreduktion bis 2030 für die ausgewählten Portfolios in den Wirkungsfeldern Veranlagung, Underwriting und Bürobetrieb. Mit dem Übergangsplan verfolgt die VIG das Ziel, die  Treibhausgasemissionen in den ausgewählten Portfolios im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen zu reduzieren. Zu diesem Zweck hat sich die VIG für einen wissenschaftlich fundierten Netto-​Null-Pfad als Referenz für die Zielsetzung entschieden und das vom „Network for Greening the Financial System“ (NGFS) entwickelte Szenario „Net Zero 2050“ ausgewählt, welches mit dem Ziel übereinstimmt, die globale Erwärmung durch strenge Klimarichtlinien und technologische Innovationen auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

Veranlagung

 

Wie wir heute investieren, wirkt sich auf unsere Zukunft aus. Verantwortungsvolle Investitionen können einen Beitrag zur Klima- und Energiewende sowie zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen leisten. Die VIG verfolgt daher die Ambition, die Treibhausgasemissionen aus bestimmten Anlageklassen bis 2050 auf Netto-Null („net zero“) zu reduzieren. In der Veranlagung liegt der Fokus derzeit auf dem Portfolio der Unternehmensanleihen und Aktien sowie anderer nicht festverzinslicher Wertpapiere. Dafür wurde ein erstes Zwischenziel gesetzt, welches festlegt, dass ausgehend vom Basisjahr 2023 die Emissionen im Einklang mit dem gewählten Netto-Null-Szenario bis 2030 um rund 30 % reduziert werden sollen. Darüber hinaus wurde im Berichtsjahr 2025 auch ein Großteil des Immobilienportfolios in den Übergangsplan aufgenommen. Ausgehend vom Basisjahr 2023 soll die Emissionsintensität bis 2030 um 30 % reduziert werden. Dieses Zwischenziel stimmt derzeit, aufgrund eingeschränkter Steuerungsmöglichkeiten der VIG, nicht mit dem 1,5°C-Ziel überein. (Details zur Zielsetzung in der Veranlagung siehe Übergangsplan für den Klimaschutz)

Erreicht werden können die gesetzten Ziele durch folgende 

 

Dekarbonisierungshebel

 

Unternehmensanleihen, Aktien und festverzinsliche Wertpapiere

  1. Wiederveranlagung der Unternehmensanleihen der Top-CO2e-Emittenten mit Laufzeitende vor 2030 in Emittenten mit jeweils durchschnittlicher CO2e-Sektorintensität
  2. Berücksichtigung der CO2e-Intensität (Netto-Null-Zielintensität der VIG bis 2030) bei Neuinvestitionen

  3. Reduktion von Veranlagungen in emissionsintensive Sektoren und Ausschlusskriterien für neue Direktinvestitionen in thermische Kohle und unkonventionelles Öl und Gas
  4. Durch den Dialog mit investierten und potenziell investierbaren Unternehmen soll die Nachhaltigkeit in den Geschäftsmodellen gefördert werden

Immobilien

  1. Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen 

  2. Reduzierung der Nutzung von emissionsintensiven Heizsystemen und vermehrte Nutzung von erneuerbaren Energien