Die VIG hat im Berichtsjahr 2024 ihren ersten Übergangsplan für den Klimaschutz veröffentlicht. Dieser Plan basiert inhaltlich auf dem VIG-Nachhaltigkeitsprogramm und beschreibt den Weg zur Erreichung der Emissionsreduktion bis 2030 für die ausgewählten Portfolios in den Wirkungsfeldern Veranlagung, Underwriting und Bürobetrieb. Mit dem Übergangsplan verfolgt die VIG das Ziel, die Treibhausgasemissionen in den ausgewählten Portfolios im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen zu reduzieren. Zu diesem Zweck hat sich die VIG für einen wissenschaftlich fundierten Netto-Null-Pfad als Referenz für die Zielsetzung entschieden und das vom „Network for Greening the Financial System“ (NGFS) entwickelte Szenario „Net Zero 2050“ ausgewählt, welches mit dem Ziel übereinstimmt, die globale Erwärmung durch strenge Klimarichtlinien und technologische Innovationen auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
VIG Übergangsplan für den Klimaschutz
Der VIG Klima-
Transitionsplan1
Veranlagung |
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Unternehmensanleihen, Aktien und festverzinsliche Wertpapiere |
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| Immobilien | |||
Underwriting |
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| Firmen - und Großkund:innenportfolio | |||
Bürobetrieb |
Ausgangspunkt2023 Basisjahr
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1218310 tCO2e
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39,9 kgCO2e/m2 |
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680105 tCO2e |
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38066 tCO2e
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Zwischenziel2030 Reduktion um 30%
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869874 tCO2e
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27,9 kgCO2e/m2 2 |
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485633 tCO2e |
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27027 tCO2e
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Ziel2050 Netto Null
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| Im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen verfolgt die VIG die Ambition, die Treibhausgasemissionen in ausgewählten Portfolios bis 2050 auf Netto-Null zu reduzieren. |
Die Wirkungsfelder im Übergangsplan
Veranlagung
Wie wir heute investieren, wirkt sich auf unsere Zukunft aus. Verantwortungsvolle Investitionen können einen Beitrag zur Klima- und Energiewende sowie zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen leisten. Die VIG verfolgt daher die Ambition, die Treibhausgasemissionen aus bestimmten Anlageklassen bis 2050 auf Netto-Null („net zero“) zu reduzieren. In der Veranlagung liegt der Fokus derzeit auf dem Portfolio der Unternehmensanleihen und Aktien sowie anderer nicht festverzinslicher Wertpapiere. Dafür wurde ein erstes Zwischenziel gesetzt, welches festlegt, dass ausgehend vom Basisjahr 2023 die Emissionen im Einklang mit dem gewählten Netto-Null-Szenario bis 2030 um rund 30 % reduziert werden sollen. Darüber hinaus wurde im Berichtsjahr 2025 auch ein Großteil des Immobilienportfolios in den Übergangsplan aufgenommen. Ausgehend vom Basisjahr 2023 soll die Emissionsintensität bis 2030 um 30 % reduziert werden. Dieses Zwischenziel stimmt derzeit, aufgrund eingeschränkter Steuerungsmöglichkeiten der VIG, nicht mit dem 1,5°C-Ziel überein. (Details zur Zielsetzung in der Veranlagung siehe Übergangsplan für den Klimaschutz)
Erreicht werden können die gesetzten Ziele durch folgende
Dekarbonisierungshebel
Unternehmensanleihen, Aktien und festverzinsliche Wertpapiere
- Wiederveranlagung der Unternehmensanleihen der Top-CO2e-Emittenten mit Laufzeitende vor 2030 in Emittenten mit jeweils durchschnittlicher CO2e-Sektorintensität
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Berücksichtigung der CO2e-Intensität (Netto-Null-Zielintensität der VIG bis 2030) bei Neuinvestitionen
- Reduktion von Veranlagungen in emissionsintensive Sektoren und Ausschlusskriterien für neue Direktinvestitionen in thermische Kohle und unkonventionelles Öl und Gas
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Durch den Dialog mit investierten und potenziell investierbaren Unternehmen soll die Nachhaltigkeit in den Geschäftsmodellen gefördert werden
Immobilien
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Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen
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Reduzierung der Nutzung von emissionsintensiven Heizsystemen und vermehrte Nutzung von erneuerbaren Energien
Underwriting
Neben der Veranlagung ist das Underwriting als Kerntätigkeit für Versicherer ein wesentlicher Hebel, um Transformationsprozesse zu unterstützen. Die VIG Gruppe hat die Ambition, die Treibhausgasemissionen aus dem Firmen- und Großkund:innen-Portfolio bis 2050 auf
Netto-Null („net zero“) zu reduzieren. Trotz der, im Vergleich zu Westeuropa, eingeschränkten Möglichkeiten für emissionsarme Alternativen in der Region Zentral- und Osteuropa, hat sich die VIG für das Portfolio der Firmen- und Großkund:innen ein wissenschaftsbasiertes Reduktionsziel gesetzt. Ausgehend vom Basisjahr 2023 sollen die Emissionen bis 2030 um rund 30 % reduziert werden. (Details zur Zielsetzung im Underwriting siehe Übergangsplan für den Klimaschutz)
Erreicht werden können die gesetzten Ziele durch folgende
Dekarbonisierungshebel
- Reduktion der Risikoübernahme bei emissionsintensiven Kund:innen ohne Übergangspläne oder Reduktionsziele
- Berücksichtigung der CO2e-Intensität (Netto-Null-Zielintensität der VIG bis 2030) im Neugeschäft
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Fokus auf Deckung im Bereich erneuerbare Energien
- Reduktion der Versicherungsdeckung in CO2e-intensiven Branchen durch Ausschlusskriterien in besonders emissionsintensiven Industrien wie beispielsweise der thermischen Kohle
- Engagement mit Versicherungsnehmer:innen, um diese auf dem Weg der Transformation zu begleiten
Bürobetrieb
Im Bürobetrieb liegt der Schwerpunkt auf den Emissionen aus dem Betrieb der Büroinfrastruktur sowie aus dem Betrieb der Unternehmensfahrzeuge und Geschäftsreisen mit dem Flugzeug. Die Ambition ist es, ebenfalls bis 2050 das Netto-Null-Ziel („net zero“) zu erreichen. Das wissenschaftsbasierte Zwischenziel im Bürobetrieb ist ebenfalls die Reduktion der Emissionen um rund 30 % bis 2030 gegenüber dem Basisjahr 2023. (Details zur Zielsetzungen im Bürobetrieb siehe Übergangsplan für den Klimaschutz)
Erreicht werden können die gesetzten Ziele durch folgende
Dekarbonisierungshebel
- Ausbau der Nutzung von erneuerbarer Energie
- Optimierung des Energieverbrauchs für Heizung und Kühlung
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Umstieg auf emissionsarme oder elektrische Fahrzeuge im unternehmenseigenen Fuhrpark