WHISTLEBLOWing
In der VIG können Meldungen über Wahrnehmungen von Fehlverhalten über unterschiedliche Kanäle jeweils unter Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften an den Bereich Compliance (incl. AML) übermittelt werden. Je nachdem, welchen Rechtsbereich die Wahrnehmung betrifft, stehen entweder das VIG Whistleblower-Portal oder andere Kommunikationswege zur Verfügung.
MELDUNGEN IM VIG WHISTLEBLOWER-PORTAL
In Umsetzung des Hinweisgeber:innenschutzgesetzes (HSchG) hat die VIG für die Meldung von wahrgenommen Verstößen in den dort explizit genannten Rechtsbereichen (z. B. Versicherungsaufsichtsrecht, Vermeidung von Marktmissbrauch, EU-Wettbewerbsrecht, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten, Korruption sowie Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung) das VIG Whistleblower-Portal eingerichtet. Dieses steht Personen in laufender oder früherer beruflicher Verbindung zur VIG zur Verfügung und garantiert ihnen den Schutz der Vertraulichkeit und der personenbezogenen Daten (inkl. ihrer Identität). Über das VIG Whistleblower-Portal können Hinweisgeber:innen schriftliche Meldungen auch anonym, d. h. ohne Registrierung und Rückverfolgbarkeit der Identität, an den Bereich Compliance (incl. AML) der VIG übermitteln und mit diesem kommunizieren. Die Bearbeitung des Hinweises erfolgt in einem Expert:innengremium bestehend aus Mitarbeiter:innen der Bereiche Compliance (incl. AML), General Secretariat & Legal, Internal Audit und Human Resources.
Das VIG Whistleblower-Portal steht jederzeit hier zur Verfügung.
Meldungen über andere Kanäle
Aus arbeitsrechtlichen Gründen ist es nicht möglich, wahrgenommene Verstöße in anderen als vom HSchG erfassten Rechtsbereichen über das VIG Whistleblower-Portal zu melden. Der Bereich VIG Compliance (incl. AML) nimmt aber auch Informationen zu solchem Fehlverhalten oder zu Verstößen gegen interne Vorgaben gerne entgegen und sichert den Schutz der Vertraulichkeit und der personenbezogenen Daten im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen und arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften zu. Für eine solche Meldung wenden Sie sich bitte an die angegebenen Kontaktmöglichkeiten per E-Mail oder Post (siehe Angaben in der Box).